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   BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80   

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BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80 (https://dejure.org/1981,3658)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80 (https://dejure.org/1981,3658)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 1981 - BReg. 1 Z 125/80 (https://dejure.org/1981,3658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Zurückweisung von Erbscheinsanträgen; Erbverzicht als erbrechtlicher Vertrag; Wirksamkeit eines Verzichts auf das gesetzliche Erbrecht; Beschränkung des Verzichts auf das Pflichtteilsrecht und Erhalt des vollen gesetzlichen Erbteils bei Eintritt der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 673
  • BayObLGZ 1981, 30
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80

    Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
    BGH, Urteil vom 12.3.1981 - IVa ZR 111/80 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH Aus dem Tatbestand: Die Parteien streiten über die Erbfolge nach dem am 17. Juni 1974 verstorbenen Glasmaler G. Der Erblasser und die Klägerin, die etwa 10 Jahre zusammengelebt hatten, schlossen am 9. Juni 1974 in B. einen notariellen Erbvertrag, durch den sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten.
  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58

    Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
    Nach der Rechtsprechung des III. und des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ( BGHZ 31, 5, 7; 36, 201, 204; 48, 374, 378) und auch schon des Reichsgerichtes ( RGZ 65, 270, 274) ist dabei die Übergabe einer Ausfertigung der notariellen Widerrufserklärung erforderlich; die Übergabe einer beglaubigten Abschrift dieser Erklärung reicht dagegen nicht aus.
  • BGH, 19.10.1967 - III ZB 18/67

    Widerruf von letztwilligen wechselbezüglichen Verfügungen

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
    Nach der Rechtsprechung des III. und des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ( BGHZ 31, 5, 7; 36, 201, 204; 48, 374, 378) und auch schon des Reichsgerichtes ( RGZ 65, 270, 274) ist dabei die Übergabe einer Ausfertigung der notariellen Widerrufserklärung erforderlich; die Übergabe einer beglaubigten Abschrift dieser Erklärung reicht dagegen nicht aus.
  • BGH, 14.12.1961 - V ZB 20/61

    Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
    Nach der Rechtsprechung des III. und des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ( BGHZ 31, 5, 7; 36, 201, 204; 48, 374, 378) und auch schon des Reichsgerichtes ( RGZ 65, 270, 274) ist dabei die Übergabe einer Ausfertigung der notariellen Widerrufserklärung erforderlich; die Übergabe einer beglaubigten Abschrift dieser Erklärung reicht dagegen nicht aus.
  • RG, 09.03.1907 - V 329/06

    1. Ist ein von einem Ehegatten formgerecht erklärter Widerruf eines von den

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
    Nach der Rechtsprechung des III. und des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ( BGHZ 31, 5, 7; 36, 201, 204; 48, 374, 378) und auch schon des Reichsgerichtes ( RGZ 65, 270, 274) ist dabei die Übergabe einer Ausfertigung der notariellen Widerrufserklärung erforderlich; die Übergabe einer beglaubigten Abschrift dieser Erklärung reicht dagegen nicht aus.
  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 109/66

    Rücktrittsvorbehalt eines Erblassers im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Pflege

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
    Allerdings hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes eine solche Abmahnung gemäß § 242 8GB vor Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts bei einem Erb- und Unterhaltsvertrag für erforderlich gehalten (Urteil vom 10. Juli 1967 - III ZR 109/66 = LM BGB § 242 (Cd) Nr. 118).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80
    Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
    Hierzu muß der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Vertragsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen ( RGZ 142, 171 /174; BGH LM § 133 (B) BGB Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67175 ; BayObLG Rpfleger 1980, 471 ).
  • RG, 02.11.1933 - IV B 43/33

    1. Ist der Ersatzerbe des Nacherben im Erbschein mit aufzuführen? 2. Welche

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
    Hierzu muß der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Vertragsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen ( RGZ 142, 171 /174; BGH LM § 133 (B) BGB Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67175 ; BayObLG Rpfleger 1980, 471 ).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
    Für eine Auslegung ist nur dann Raum, wenn der Wortlaut der Verzichtserklärung nicht absolut eindeutig ist ( RGZ 158, 119 / 124; BGHZ 32, 60 /63; …
  • BGH, 02.05.1966 - III ZR 92/64

    Revisibilität ausländischer Kollisionsnormen

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
    Hieraus folgt nach allgemeiner Meinung der Grundsatz, daß die Erbfolge sich nach dem Heimatrecht des Erblassers richtet ( BGHZ 45, 351 ; 19, 315).
  • BGH, 21.12.1955 - IV ZR 118/55

    Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche (IPR)

  • RG, 11.01.1927 - VI 395/26

    Enteignung. Hinterlegung.

  • RG, 24.06.1938 - III 183/37

    1. Kann der nach § 2 Preuß. Gesetzes, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, vom

  • OLG Koblenz, 14.06.2010 - 2 U 831/09

    Berechnung von Pflichtteils- und Pfichtteilsergänzungsansprüchen bei einem

    Das OLG Hamm (v. 4.4. 1995, 10 U 90/94, NJW-RR 1996, 906) und das BayObLG (v. 10.2. 1981, BReg 1Z 125/80, MDR 1981, 673) verlangen hierfür deutliche Anhaltspunkte.
  • BayObLG, 27.01.1995 - 1Z BR 22/94

    Gegenleistung für Erbverzicht

    Dies hat das Nachlaßgericht im Erbscheinsverfahren von Amts wegen (§ 12 FGG ) zu prüfen und über diese Vorfrage, von der die Entscheidung über den Erbscheinsantrag abhängt, incidenter mitzubefinden (vgl. BayObLGZ 1981, 30/34).

    Dieser Verzicht ist ein abstraktes, unmittelbar den Verlust des Erbrechts bewirkendes Rechtsgeschäft (vgl. BGHZ 37, 319/327; BGB -RGRK/Johannsen 12. Aufl. Rn. 1, MünchKomm/Strobel BGB 2. Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 2346) und als solches vom Grundgeschäft zu unterscheiden, das gegebenenfalls eine mit dem Erbverzicht verbundene Verpflichtung zur Leistung einer Abfindung sein kann (vgl. BayObLGZ 1981, 30/33; Staudinger/Ferid/Cieslar BGB 12. Aufl. Einleitung zu §§ 2346 ff. Rn. 59; MünchKomm/Strobel Rn. 22, BGB -RGRK/Johannsen Rn. 2, jeweils zu § 2346 ; Palandt/Edenhofer BGB 54. Aufl. Überblick vor § 2346 Rn. 7).

    Die Frage, ob ein solches Abhängigkeitsverhältnis besteht, ist durch Auslegung zu klären, bei der die für Rechtsgeschäfte unter Lebenden geltenden Vorschriften der §§ 133, 157, 242 BGB heranzuziehen sind (vgl. BayObLGZ 1981, 30/34 und BayObLG Rpfleger 1984, 191; MünchKomm/Strobel Rn. 4, Soergel/Damrau Rn. 8, jeweils zu § 2346; Palandt/Edenhofer Überblick vor § 2346 Rn. 2).

    Im Verfahren der weiteren Beschwerde kann die vom Gericht der Tatsacheninstanz vorgenommene Auslegung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler, nachgeprüft werden (vgl. BayObLGZ 1957, 292/295 und 1981, 30/34 m.w.Nachw.).

  • OLG Frankfurt, 30.06.1993 - 20 W 201/93

    Auslegung eines Erbverzichts

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  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1981, 30/32), zutreffend bejaht; es hat dabei auch die Beschwerdeberechtigung (§ 20 Abs. 1 FGG) der Beteiligten zu 2) ohne Rechtsirrtum angenommen.

    Nach der Erteilung des Erbscheins war dies allerdings nur mit dem Ziel möglich, den Erbschein einzuziehen (BayObLGZ 1968, 268/269; 1979, 215/218; 1981, 30/32; Senatsbeschluß vom 3.9.1981 - BReg. 1 Z 56/81 - KG NJW 1955, 1074/1075; Staudinger RdNr. 86, Palandt Anm. 6 c bb, je zu § 2353 BGB ); zutreffend hat die Beschwerdekammer die Erstbeschwerde auch so aufgefaßt.

    Dazu muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände als Ganzes gewürdigt, insbesondere der Zusammenhang aller Teile der Erklärung berücksichtigt werden (BayObLGZ 1981, 30/34 f.; BayObLG Rpflegar 1980, 471; Lange/Kuchinke § 33 III 3 a).

  • OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86

    Zurückweisung eines Erbscheinsantrags einer Miterbin durch das Nachlassgericht;

    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG schon allein daraus, daß das Landgericht ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen hat (BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1981, 30, 32).

    a) Die Auslegung eines Erbverzichts hat nach den für Rechtsgeschäfte unter Lebenden geltenden Vorschriften der §§ 133, 157, 242 BGB zu geschehen; für eine Anwendung des § 2084 BGB ist bei einem Erbverzicht kein Raum (BayObLGZ 1981, 30, 34; Lange/Kuchinke, Lehrbuch des Erbrechts 2. Aufl. § 7 IV c; Ferid/Cieslar in Staudinger, BGB 12. Aufl. Einl. §§ 2346 ff Rdn. 21; Damrau in Soergel, BGB 11. Aufl. § 2346 Rdn. 4; Strobel in MünchKomm, BGB § 2346 Rdn. 5; Edenhofer in Palandt, BGB 45. Aufl. Übers. § 2346 Anm. 1 a).

    Dabei ist für eine Auslegung überhaupt nur dann Raum, wenn der Wortlaut der Verzichtserklärung nicht absolut eindeutig ist (BayObLGZ 1979, 12, 15; 1981, 30, 34 mwN).

  • BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an ein wirksames Testament;

    Da das Amtsgericht inzwischen den Erbschein nach dem Antrag des Beteiligten zu 3) wieder erteilt hat, konnte sie allerdings nur mit dem Ziel eingelegt werden, den Erbschein einzuziehen (BayObLGZ 1979, 215/218; 1981, 30/32; Senatsbeschluß vom 5.6.1981 - BReg. 1 Z 46/81 -).

    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1980, 218/217; 1981, 30/32), zutreffend bejaht; es hat dabei auch die Beschwerdeberechtig des Beteiligten zu 3) ohne Rechtsirrtum angenommen.

    Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1979, 215/222; 1981, 30/34; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 47, 48, Jansen RdNrn. 19, 20, je zu § 27 FGG ).

  • BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98

    Beiziehung von Akten eines dritten Verfahrens durch das Beschwerdegericht im

    aa) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert als unmittelbar geltendes Verfassungsrecht auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das rechtliche Gehör (BVerfGE 75, 201/215, BayObLGZ 1981, 30/37).

    Daher hat jeder Beteiligte einen Anspruch darauf, alle Tatsachen zu erfahren, die im Fortgang des Verfahrens zu Tage treten und die das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung machen will (BayObLGZ 1981, 30/37, Keidel/Amelung § 12 Rn. 114).

  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

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  • BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81

    Anfechtung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Internationale

    Die Beschwerdeberechtigung der Mutter (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG) folgt schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189 mit weit.Nachw.; BayObLGZ 1981, 30/32).

    Im Rahmen der dem Gericht der weiteren Beschwerde allein möglichen rechtlichen Nachprüfung (§ 27 FGG i.V.m. § 550 ZPO ) der angefochtenen Entscheidung ist es geboten, die Zulässigkeit des Erstbeschwerdeverfahrens zu überprüfen (BayObLGZ 1981, 30/32).

  • BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 54/02

    Überprüfung der Rechtsanwendung durch Rechtsbeschwerdegericht - sittliche

    a) Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde - die vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1981, 30/32; FamRZ 1982, 644/645) - hat das Landgericht zu Recht bejaht; es hat auch die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1 nach § 20 FGG ohne Rechtsirrtum angenommen.
  • BayObLG, 17.01.1984 - BReg. 1 Z 65/83

    Anforderungen an die Auslegung eines Eigentumsüberlassungsvertrages;

  • BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82

    Erteilung eines Erbscheins; Einziehung des Erbscheins; Beeinträchtigung der

  • BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81

    Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht;

  • BayObLG, 21.06.1983 - BReg. 1 Z 7/83

    Keine Ablieferung von Erbverzichtsverträgen

  • BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81

    Anforderungen an den Nachweis fehlender Geschäftsfähigkeit (hier: bezüglich des

  • BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81

    Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde

  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z BR 29/96

    Erbrecht; Vergütung des Nachlaßpflegers - Beschwerde - Verbot der reformatio in

  • BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • BayObLG, 13.05.1983 - BReg. 1 Z 116/82

    Zur Anfechtung eines Erbvertrags zwischen Ehegatten

  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 117/81

    Bestellung eines Pflegers für ein Kind; Ausschluss der Nutznießung durch

  • BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Erbantritt, der an die Erfüllung des

  • BayObLG, 10.07.1984 - BReg. 1 Z 4/84

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin unter Angabe der Anordnung

  • BayObLG, 03.11.1982 - BReg. 1 Z 86/82

    Kriterien für die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen gemäß § 13 a Abs. 1

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